Frage von Butterfisch: Mein gemietetes Haus soll erkauft werden,muss ich mit meiner Familie jetzt ausziehen ? Ich wohne dort seit 10?
Ich wohne mit meiner Familie 2 Kinder 8 und 11 Jahre zusammen mit meiner Frau in einem gemieteten Haus seit etwas über 10Jahren.Jetzt will mein Vermieter das Haus verkaufen.Muss ich jetzt eine Kündigung des Vermieters annehmen.Welche Rechte habe ich wenn ich wohnen bleiben will ?

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Answer by singing204
du hast schon 10 jahre lang Geld verschenkt, kauf es selber, ist nicht teurer als Miete zu bezahlen.

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Frage von soso1234: Kann ich mit einem bei SIXT gemieteten Auto auch im Ausland fahren?
Ich bin noch Fahranfänger und möchte mit einem Auto von Sixt nach Holland fahren. Darf ich das mit dem Mietwagen? Darf ich das als Fahranfänger?

Wie sieht es eigentlich mit Versicherungsschutz bei Sixt aus?

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Answer by John D
Das steht alles ausführlich in den Sixt AGB auf deren Webseiten. Holland ist wohl kein Problem, andere Länder schon.
Der Versicherungsschutz ist bei allen grossen Vermietern ähnlich.

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Frage von Uwe B: Muß der Vermieter etwas gegen Mäuse in der vermieteten Wohnung tun?
Ich habe ständig solches Krabbelgetier in der Wohnung und das nervt, weil ich nicht weis, ob das gesundheitsschädlich sein kann.

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Answer by engel635csi
Bei Mäusen in der Wohnung darf die Miete gemindert werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Das Amtsgericht Köln zum Beispiel habe 30 Prozent Mietminderung wegen zahlreicher Mäuse in der Wohnung für angemessen gehalten (Az.: 209 C 520/02). Im verhandelten Fall waren jedoch nicht nur vereinzelte Mäuse in der Wohnung gesichtet worden. Es hatte eine «Mäuseplage» geherrscht. Für massenhaft Mäuse sprachen «Fressschäden», so die Experten. Auch hätten insgesamt 12 Giftköder aufgestellt werden müssen, und die Mäuseplage habe mindestens einen Monat gedauert. Nach Informationen des Mieterbundes kann bei einer lang dauernden Mäuseplage in der Wohnung die Miete im Extremfall auf null gekürzt werden. Sogar eine fristlose Kündigung kommt in Betracht, entschieden die Amtsgerichte Brandenburg (Az.: 32 C 520/00) und Berlin-Tiergarten (Az: 6 C 177/96). Das vereinzelte Auftreten von Hausmäusen oder auch Kakerlaken stellt dagegen nicht zwangsläufig einen Wohnungsmangel dar. 60 getötete Mäuse und 35 Kakerlaken innerhalb von zehn Monaten rechtfertigten aber auf jeden Fall eine Mietminderung und machten zudem das Einschreiten des Vermieters erforderlich, so der DMB. Der können sich seinen Verpflichtungen auch nicht mit einer Klausel im Mietvertrag entziehen, wonach der Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten ungezieferfrei halten muss, urteilte das Amtsgericht Bonn (Az.: 6 C 277/84).

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